Voraussetzungen für die Ausbildung
Die Teilnahme an der Ausbildung setzt Kontaktfähigkeit, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit den eigenen Möglichkeiten und Grenzen voraus.
Bei Suchtkranken ist eine zweijährige Suchtmittelabstinenz, bei nicht stoffgebundener Sucht ein entsprechender Abstand seit Überwindung der Sucht erforderlich. Bei Partnerinnen und Partnern von Suchtkranken muss ein Zeitraum von zwei Jahren zwischen dem Beginn der Ausbildung und der Überwindung der Sucht durch die Suchtkranke/den Suchtkranken liegen.
Zusätzlich hierzu arbeiten alle unsere zukünftigen Suchtkrankenhelfenden vorbereitend, etwa drei Monate lang, in den offenen Infogruppen mit. Dies dient dem Kennenlernen der Aufgaben, dem Sammeln von Erfahrungen und letztendlich der Heranführung an die Herausforderungen, welche diese Arbeit mit sich bringt.