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Personen

 

Oliver

ausgebildeter Suchtkrankenhelfer und seit vielen Jahren aktiv in der Infogruppe, in Seminaren und der Aufklärungsarbeit

 

Tel.: 0151 44 989 060

 

Thomas

ausgebildeter Suchtkrankenhelfer

 

Tel.: 0152 095 12 731

 

Bastian

ausgebildeter Suchtkrankenhelfer

 

Julian

ausgebildeter Suchtkrankenhelfer

 

Frank

ausgebildeter Suchtkrankenhelfer

 

Tel.: 0174 31 90 383

 

 

Aufgaben

Unsere Suchtkrankenhelfer und Suchtkrankenhelferinnen begleiten die wöchentlich stattfindenden offenen Infogruppen mit ihrer gesammelten Erfahrung. 

Zusätzlich stehen sie als Ansprechpartner bei Fragen und Problemen für unsere festen Selbsthilfegruppen zur Verfügung.

Ihr Wissen geben die Suchtkrankenhelferinnen und Suchtkrankenhelfer in vereinsinternen Seminaren und auch bei öffentlichen Vorstellungen unserer Arbeit weiter.

 

Ausbildung zum Suchtkrankenhelfenden

Unsere Suchtkrankenhelfer und Suchtkrankenhelferinnen werden von der Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (ELAS) im Bereich „Freiwillige Mitarbeit in der Suchthilfe nach Diakonie-Standards“ ausgebildet.

Diese Ausbildung erstreckt sich über mehrere Monate und umfasst neben 7 Wochenendseminaren (mit 120 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) in Präsenz auch digitale Lerninhalte.

 

Ziele der Ausbildung

Die Ausbildung vermittelt abstinent lebenden Suchtkranken, Mitbetroffenen und weiteren Interessierten die Informationen und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Aufgaben als freiwillige Mitarbeiterin und freiwilliger Mitarbeiter in der Suchthilfe zu übernehmen.

 

Inhalt der Ausbildung

Die Ausbildung vermittelt den Teilnehmenden Grundkenntnisse über Arten, Ursachen, Verlaufsformen und soziale Folgen der Suchterkrankung sowie über Hilfemöglichkeiten.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Die Teilnahme an der Ausbildung setzt Kontaktfähigkeit, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit den eigenen Möglichkeiten und Grenzen voraus.

Bei Suchtkranken ist eine zweijährige Suchtmittelabstinenz, bei nicht stoffgebundener Sucht ein entsprechender Abstand seit Überwindung der Sucht erforderlich. Bei Partnerinnen und Partnern von Suchtkranken muss ein Zeitraum von zwei Jahren zwischen dem Beginn der Ausbildung und der Überwindung der Sucht durch die Suchtkranke/den Suchtkranken liegen.

 

Zusätzlich hierzu arbeiten alle unsere zukünftigen Suchtkrankenhelfenden vorbereitend, etwa drei Monate lang, in den offenen Infogruppen mit. Dies dient dem Kennenlernen der Aufgaben, dem Sammeln von Erfahrungen und letztendlich der Heranführung an die Herausforderungen, welche diese Arbeit mit sich bringt.